AGB

AGB für die Vermietung der Ferienwohnungen im      Haus Hamel

Vermieter: Walter Hamel Akazienweg 10   34516 Vöhl – Kirchlotheim

1. Geltung der AGB

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung ist nicht gestattet.

2. Buchung/Buchungsbestätigung
Buchungen bzw. Buchungswünsche erfolgen über Internetplattformen oder fewo-hamel.de
Die Bestätigung der gebuchten Ferienwohnung erhalten Sie von der Internetplattform oder von uns. Die Reservierung für die Ferienwohnung ist mit Erhalt der Buchungsbestätigung, sowie nach erfolgter Anzahlung (siehe §3) rechtskräftig.

3. Zahlungsbedingungen
Die Anzahlung von mindestens 60,-€ oder maximal 10% der Gesamtsumme ist sofort nach Erhalt, der Buchungsbestätigung, aber spätestens nach 5 Kalendertagen auf unser Konto zu überweisen. Die Restzahlung ist bei Anreise in bar fällig. Bei kurzfristigen Buchungen wird der Rechnungsbetrag in voller Höhe bei Anreise in bar fällig
Bei Zahlungsverzug von mehr als 5 Kalendertagen verfällt die Reservierung und der Vermieter hat das Recht die Wohnung anderwärtig zu vermieten. Kosten der Zahlung, insbesondere bei Überweisung aus dem Ausland, trägt der Kunde. Alle Banküberweisungsgebühren sind vollständig vom Mieter zu tragen, d.h. unserem Bankkonto ist der volle Rechnungsbetrag spesenfrei gutzuschreiben. Wir akzeptieren ausschließlich Zahlungen per Überweisung oder Bargeldzahlungen, keine ec-und Kreditkarten bzw. Schecks.

4. An- und Abreise
Am Anreisetag steht die Ferienwohnung ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 20:00 Uhr erfolgen, muss dies vorher abgesprochen werden. Zwecks Schlüsselübergabe kontaktieren Sie uns 1-3 Tage vor Anreise telefonisch oder per E-Mail. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Ferienwohnung ausnahmsweise nicht pünktlich um 15:00 Uhr bezogen werden kann.
Am Abreisetag ist die Wohnung bis 10.00 Uhr morgens zu verlassen. Der Vermieter behält sich vor, bei verspäteter Abreise eine Übernachtung in Rechnung zu stellen. Die Wohnung ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser, usw. sind zu reinigen und einzuräumen, die Mülleimer sind entleert und die Betten abgezogen.

5. Ferienwohnungen
Die Ferienwohnung wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel.

Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen. Das verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.
Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Dem Vermieter ist der Name und Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.

6. Haustiere
Die Unterbringung von bis zu zwei Hunden oder Katzen ist in der Ferienwohnung erlaubt. Für die Unterbringung von Tieren verlangt der Anbieter einen angemessenen Aufpreis. Tiere dürfen in der Wohnung nicht allein gelassen werden.

7. Aufenthalt
Die Ferienwohnung darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte die Wohnung von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt zu zahlen, welches sich im Mietpreis bestimmt. Der Vermieter hat zudem in diesem Fall das Recht den Mietvertrag fristlos zu kündigen.
Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden.
Der Mieter erklärt sich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung der Ferienwohnungen Hamel einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung.
Bei Verstößen gegen die AGB´s oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.

8. Reiserücktritt
Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag ist der Mieter verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt:

bis zu 60 Tage vor dem Anreisetag entstehen keine Kosten
bis zu 30 Tage vor dem Anreisetag 50% des vereinbarten Preises
bis zu 15 Tage vor dem Anreisetag 70% des vereinbarten Preises
bis zu   3 Tage vor dem Anreisetag oder bei nicht Anreise 90% des vereinbarten Preise

Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in den Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung ist ausreichend

9. Rücktritt durch den Vermieter
Im Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit der Gastgeber) sowie andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen; beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz – eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.
Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.

10. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen bei Wasser- oder Stromversorgung , Kabelfernsehen, Internet sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen. Für Persönliche Gegenstände des Mieters durch Diebstahl oder Brand wird keine Haftung übernommen.

11. Nutzung eines Internetzugangs über WLAN

11.1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.
Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz oder teilweise  weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz zu sperren, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

11.2. Zugangsdaten
Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

11.3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Zugang über WLAN zum Internet erfolgt ohne Verschlüsselung, Virenschutz und Firewall. Es ist möglich, dass Daten von Dritten eingesehen werden können und Schadsoftware auf die Endgeräte der Nutzer gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko. Für Schäden an den Endgeräten die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

11.4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen                                                                                                             Der Mieter ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs geltendes Recht einzuhalten. Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Es wird ihm untersagt:
(1) Das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; 
(2) Urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich zu vervielfältigen, zu verbreiten oder zugänglich zu machen, dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen.
(3) Belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte zu versenden oder zu verbreiten;
(4) Das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter erfolgt sind. dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.

 

12. Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten

(1) Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 23.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.

(2) Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster und Türen geschlossen zu halten.

(3) Unterbringung von Hunden oder Katzen in der Ferienwohnung Himmelsbreite und Ferienwohnung Ederblick ist gegen einen Aufpreis erlaubt ( max. 2 Tiere je Wohnung).  Die mitgebrachten Tiere dürfen in der Wohnung nicht allein gelassen werden. Der Halter hat darauf zu achten das die Notdurft des Hundes nicht auf dem Grundstück erfolgt. Auch außerhalb des Grundstücks muss die Notdurft vom Halter entsorgt werden.

(4) In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 100,00 Euro (netto) in Rechnung stellen. Rauchen ist nur auf dem Balkon oder außerhalb des Hauses erlaubt.

(5) Das Wäsche waschen ist in den Wohnungen untersagt. Bei Bedarf ist das waschen beim Vermieter nach Absprache möglich, pro Waschmaschine 4,00 Euro inkl. Waschmittel. Für das trocknen der Wäsche steht ein Wäscheständer zur Verfügung.

(6) Für unsere Gäste stehen 4 PKW-Stellplätze zur Verfügung. Weitere Fahrzeuge können an    der Straße abgestellt werden. Bitte achten Sie darauf, dass keine Fahrzeuge die Ausfahrt aus  der Garage ( unterer Parkplatz auf den Hof ) behindert.

(7) Um Schäden an den Gebäuden zu vermeiden und aus Rücksicht auf die Blumen und Sträucher sind jegliche Ballsportarten im Garten untersagt. Ballspiele sind außerhalb unseres Gartengrundstückes jederzeit möglich.

(8) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt.

(9) Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

13. Datenschutz Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit Ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle gespeicherten Daten werden absolut vertraulich behandelt.                      

14. Schriftform
Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit Überweisung der Anzahlung.

15. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

16. Gerichtsstand
Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Korbach Hagenstr. 2 zuständig.